Das TMCH (Trademark Clearinghouse) wurde 2013 von der ICANN als Teil der neuen gTLD-Initiative eingerichtet und ist ein wichtiger Mechanismus zum Schutz von Domainnamen.
Das Trademark Clearinghouse ist ein einzigartiges, globales Verzeichnis von authentifizierten Informationen zu Markeninhabern. Alle Markeninhaber können sich vor oder während der Freigabe einer neuen gTLD zum Schutz beim TMCH anmelden.
Im Kern ist das TMCH eine Datenbank mit eingetragenen Marken, die von Markeninhabern an das TMCH übermittelt werden und die mit den Registrierungen von Domainnamen abgeglichen werden, um eine frühzeitige Warnung vor möglichem Markenmissbrauch und Cybersquatting zu ermöglichen.
Wenn neue Top-Level-Domains eingeführt werden, haben die Markeninhaber das Recht, ihre Marke unter diesen Domains vor allen anderen zu registrieren. Das TMCH überwacht diese neuen Domains und gleicht sie mit den von den Markeninhabern registrierten Marken ab. Die Markeninhaber werden benachrichtigt, wenn neue Domainnamen, die ihren Marken entsprechen, registriert werden.
Das TMCH wird von mehr als 10.000 globalen Marken genutzt und bietet Markeninhabern den besten Schutz gegen Domain-Missbrauch bei neuen Domain-Endungen. Selbst wenn eine Firma nicht beabsichtigt, neue Domainnamen zu registrieren, sollte sie die Vorteile des TMCH in Betracht ziehen, das die wichtigste Schutzmaßnahme für ihre Marke darstellt.
Das TMCH bietet Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, ihre bestehenden Marken in der TMCH-Datenbank zu registrieren. Das TMCH benachrichtigt Sie über alle neuen Domain-Registrierungen unter .COM und über 1.000 anderen TLDs, die mit den Begriffen und Varianten Ihrer Marke übereinstimmen, die beim TMCH eingereicht wurden.
Auf diese Weise können Sie sofort gegen alle potenziell rechtsverletzenden Domains vorgehen.
Die Markenvalidierung durch das TMCH bietet zwei Hauptvorteile: Sie qualifiziert für die Teilnahme an den Sunrise-Phasen neuer gTLDs und ermöglicht die Nutzung des Trademark Claims Service. Auch Lizenznehmer dürfen Trademarks im Clearinghouse einreichen. Sie fallen in die Kategorie der Markeninhaber und müssen eine Lizenzerklärung abgeben.