- von David Goldstein -
Das Recht britischer Unternehmen und Einzelpersonen auf .eu Domains nähert sich dem Ende. Das Vereinigte Königreich hat nun offiziell die Europäische Union verlassen und ist zum am 31. Januar 2020 in eine formelle Übergangsperiode eingetreten. Während dieser Zeit können britische Unternehmen und Privatpersonen weiterhin .eu Domains registrieren und erneuern.
Die formelle Übergangszeit wird mindestens bis zum 31. Dezember 2020 andauern. Zu deren Ende werden alle in Großbritannien ansässigen Registranten ihr Recht auf den Besitz von .eu Domains verlieren, sofern keine weiteren Vorkehrungen getroffen wurden. Um in Besitz eines .eu Domainnamens zu bleiben, muss eine der folgenden Anforderungen zutreffen.
Zur Nutzung einer .eu Domain berechtigt sind:
Nach dem Ende der Übergangszeit und ohne getroffene Vorkehrungen, haben britische Registranten zwei Monate Zeit, um durch mindestens eine der folgenden Maßnahmen nachzuweisen, dass sie die Berechtigungsanforderungen erfüllen:
Zwölf Monate nach dem Austritt Großbritanniens werden alle betroffenen Domainnamen widerrufen und für die allgemeine Registrierung verfügbar. Deren Freigabe erfolgt in Schüben ab dem jeweiligen Zeitpunkt, zu dem die Domains wieder erhältlich sind.
Seit der Ankündigung, dass Großbritannien die Europäische Union verlässt, hat sich die Zahl der .eu Registrierungen durch britische Registranten stark verringert. Die Zahl der Neuregistrierungen halbierte sich von einem Höchststand mit 323.166 Registrierungen am Ende des ersten Quartals 2018 auf 150.024 zum Ende des Jahres 2019.