Großbritannien wird die Europäische Union am 29. März 2019 verlassen. Und wenn dies der Fall ist, werden die Briten keine .eu Domainnamen mehr registrieren oder erneuern können, was fast eine Viertelmillion Domainnamen gefährdet.
Die Europäische Kommission hat britische Unternehmen und Einzelpersonen beraten, die nicht mehr in der Lage sein werden, .eu-Domainnamen zu registrieren oder bestehende .eu Domainnamen zu verlängern. Zum 31. Dezember sagte EURid in ihrem letzten Quartalsbericht, es seien 240.887.eu Domainnamen für britische Unternehmen und Privatpersonen registriert. Aber die Zahl sinkt rapide, um 11,8% im letzten Quartal 2018 und 24,1% im Jahresverlauf.
Die Änderungen werden sich auch auf nicht britische EU-Bürger auswirken, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben. EURid in seinem neuesten "Brexit notice" Ratschlag:
Es kann Situationen von EU-Bürgern geben, die derzeit im Vereinigten Königreich wohnen und einen .eu Domainnamen registriert haben. Diese Bürger würden durch den Rückzug des Vereinigten Königreichs nicht mehr anspruchsberechtigt sein und somit ihre Berechtigung für einen .eu Domainnamen verlieren, könnten aber mit Inkrafttreten des neuen .eu Rechtsrahmens im Laufe dieses Jahres wieder anspruchsberechtigt werden. Derzeit sieht es so aus, dass es bei diesen Personen ab dem 30. Mai 2019 zu einer Betriebsunterbrechung aufgrund der Rücknahme des Namens kommen wird.
Es gibt 2 Szenarien, die skizziert werden, wie .eu Domainnamen nach dem Brexit behandelt werden. Erstens, wenn das Vereinigte Königreich wie geplant am 29. März die Europäische Union verlässt, wird EURid, die .eu Registrierungsstelle, alle britischen Registranten am 23. März per E-Mail darüber informieren, dass sie nicht mehr berechtigt sind, ihre .eu Domainnamen zu registrieren oder zu verlängern.
Am 30. März wird EURid die Registranten erneut per E-Mail benachrichtigen, dass sie nicht mehr für einen .eu Domainnamen berechtigt sind, und den Registranten die Möglichkeit geben, ihre Konformität durch Aktualisierung ihrer Kontaktdaten (z.B. Angabe einer rechtmäßig gegründeten Gesellschaft in einem der berechtigten EU27- oder EWR-Mitgliedstaaten oder Aktualisierung des Wohnsitzes) vor dem 30. Mai 2019 nachzuweisen. Während dieses Zeitraums von zwei Monaten bleiben die betreffenden Domainnamen aktiv und Änderungen an Kontaktdaten, Name-Server- und DNSSEC-Änderungen sowie die Übertragung an einen berechtigten Registranten sind möglich. Während dieses Zeitraums sind keine Verlängerungen möglich, es sei denn, die Berechtigung wird nachgewiesen. Jeder Registrant, der nicht bis zum 30. Mai 2019 nachweisen kann, dass er Anspruch auf einen .eu Domainnamen hat, erhält seine Domain "zurück". Zwölf Monate nach dem Widerruf werden alle als nicht zulässig erachteten Domainnamen frei und stehen für die allgemeine Registrierung zur Verfügung.
Das zweite Szenario ist, wenn das Vereinigte Königreich die EU am 31. Dezember 2020 oder sogar zu einem späteren Zeitpunkt verlässt. In diesem Szenario erlaubt EURid ab dem 1. Januar 2021 keine Registrierung eines neuen Domainnamens, bei dem der Registrant seinen Sitz im Vereinigten Königreich hat.
In diesem Szenario wird EURid die Registranten und ihre Registrare am 23. Dezember 2020 über die bevorstehende Nichteinhaltung informieren.
Am 1. Januar 2021 wird EURid den britischen Registranten und ihren Registraren erneut per E-Mail mitteilen, dass ihr(e) Domainname(n) nicht mit dem EU-Rechtsrahmen übereinstimmt. Wie im ersten Szenario erhalten die Registranten die Möglichkeit, ihre Konformität mit dem EU-Rechtsrahmen für .eu Domains vor dem 2. März 2021 nachzuweisen. Während dieses Zeitraums von zwei Monaten bleiben die betreffenden Domainnamen aktiv. Die gleichen begrenzten Änderungen an den Daten des Registranten sind wie im ersten Szenario zulässig, einschließlich der Übertragung an einen berechtigten Registranten.
Jeder Registrant, der bis zum 2. März 2021 nicht nachweisen kann, wird von seinem Domainnamen ausgeschlossen, und 12 Monate nach dem Austritt aus der EU werden alle betroffenen Domainnamen widerrufen und für die allgemeine Registrierung zur Verfügung gestellt.