Domain-Streitigkeiten: Wir helfen Ihnen

Zu BrandShelters vielseitigem Service-Angebot zählt auch die Übernahme des Konflikt-Managements bei Domain-Streitigkeiten in Kooperation mit führenden Domainrechts-Experten.

  • Profitieren Sie von unserem Netzwerk an kompetenten Partnern.
  • Nutzen Sie die Soforthilfe unseres Teams.
  • Wir vermitteln gerne kompetente Anwälte – weltweit.

Was BrandShelter für Sie tun kann:

  • Unterstützung bei der Formulierung und Stellung des UDRP/URS-Antrags
  • Einbringung des Antrages bei einer offiziellen Streitschlichtungsorganisation
  • Begleitung bis zur Abwicklung des Domain-Transfers oder Löschung
  • Vermittlung kompetenter Anwälte im jeweiligen Land beim Misslingen einer Schlichtung
  • Zusammenarbeit mit Rechtsanwaltskanzleien aus IT- , Internet-, Domain und Medienrecht

Wir setzen uns für Ihr Recht ein!

Im Falle von Domainstreitigkeiten im Internet wird oftmals das UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy)- oder URS-Verfahren (Uniform Rapid Suspension System) angewandt.

Es handelt sich hierbei um außergerichtliche Verfahren zur Beilegung von Domainnamensstreitigkeiten.

Diese wurden geschaffen, um Ansprüche aufgrund von Kennzeichnungsrechten gegenüber unzulässigen Domainregistrierungen (Domaingrabbing, Cybersquatting ) international leichter durchzusetzen und somit eine schnelle Übertragung des Domainnamens auf den Rechteinhaber zu veranlassen oder eine Löschung zu erwirken.

Wir vermitteln kompetente Rechtsanwälte im jeweiligen Land, falls eine Schlichtung misslingt.

Eine Domain-Registrierung verletzt Ihr Markenrecht?

BrandShelter bietet Ihnen folgende Möglichkeiten dagegen vorzugehen:

Das Takedown-Schreiben ist ein fester Bestandteil des Online-Markenschutzes. Es setzt den Inhaber der Domain von vermeintlichen Rechtsverletzungen in Kenntnis und fordert dazu auf, die Domain entweder zu löschen oder an den Rechteinhaber zu übertragen.

Dieses Schreiben stellt keinen „offiziellen“ rechtlichen Schritt dar, zeigt dem Inhaber jedoch klar, dass Sie Kenntnis von der Domain haben und eine Reaktion notwendig ist. Sollte der Domaininhaber nicht reagieren, wird in der Regel eine Abmahnung (innerhalb Deutschlands) oder ein URS/UDRP-Verfahren angestrebt.

Die Abmahnung ist innerhalb Deutschlands eine Möglichkeit einer widerrechtlich erfolgten Domain-Registierung entgegenzuwirken, sollte das Takedown-Schreiben nicht erfolgreich gewesen sein.

Bei der Abmahnung des Domain-Inhabers oder des Betreibers der unter der Domain abrufbaren Webseite richten sich die durch die Abmahnung entstehenden Kosten nach der rechtlichen Anspruchsgrundlage, auf deren Grundlage die Abmahnung ausgesprochen wird.

Erfahren Sie, welche Kosten auf Sie zukommen - Kontaktieren Sie uns!

BrandShelter bietet über eine auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei unserer Partner die Möglichkeit Domains mit Hilfe eines Uniform Rapid Suspension (URS)-Verfahrens suspendieren zu lassen.

Der beanstandete Domainname muss mit einer Wortmarke identisch oder verwechslungsfähig ähnlich sein, wobei es sich bei der Marke in diesem Zusammenhang um eine valide Registrierung handeln muss, die aktuell benutzt wird, oder um eine Marke handeln muss, die bereits durch Gerichtsentscheidung für rechtsgültigerklärt wurde, oder die zum Zeitpunkt der Einreichung der Beschwerde durch ein Gesetz oder einen Vertrag namentlich geschützt ist.

Der Domaininhaber darf keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen haben und der Domainname muss bösgläubig registriert und genutzt worden sein.

BrandShelter ermöglicht über eine auf Internetrecht spezialisierte Kanzlei unserer Partner das Einläuten einer Domain-Übertragung mit Hilfe eines Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP)-Verfahrens.

Die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) ist ein von der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) eingeführtes Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domainnamenstreitigkeiten. Zielrichtung der UDRP sind klassische Fälle des Domaingrabbing oder Cybersquatting und mithin Fälle, in denen evident gegen die Kennzeichenrechte verstoßen wird.

Ein Übertragungsanspruch bezüglich eines Domainnamens besteht immer dann, wenn dieser mit einer Marke oder einem Dienstleistungszeichen des Beschwerdeführers identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist, der Domaininhaber selbst keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen hat und der Domainname in böser Absicht registriert wurde und benutzt wird.

Der anonyme Ankauf einer widerrechtlich registrierten Domain ist eine außergerichtliche Lösung einer Domain-Streitigkeit bei der der Käufer seine Identität nicht preisgeben muss. Erfahren Sie mehr über unsere Ankauf-Services!

Die Expertise unserer Partner steht Ihnen jederzeit zur Verfügung

Schollmeyer & Rickert

Die Schollmeyer & Rickert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf das IT-/IP-Recht spezialisierte Kanzlei. Beratungsschwerpunkte sind insbesondere Internet-, Domain- und Telekommunikationsrecht, Medienrecht und gewerblicher Rechtsschutz.

BPM legal

BPM legal ist eine Wirtschaftskanzlei mit Fokus auf der Beratung und Vertretung in den Bereichen IP (Intellectual Property) und IT (Informationstechnologie). Die Kernkompetenzen der Anwälte liegen allgemein im Internet- bzw. E-Commerce-Recht, speziell im Markenrecht, Domainrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und beim Datenschutz.