BrandShelter Domain News

Liberalisierung der Registrierungsvorschriften für .PT Domains

2012-03-09 | Dorothea Marx

Die portugiesische Registry (FCCN) hat neue Registrierungsbedingungen für .PT Domains angekündigt. Gemäß dieser neuen Vorschriften können alle Privatpersonen und juristische Personen Domainnamen direkt unterhalb von .PT nach dem Prinzip first come-first served registrieren. Bisher waren Domainnamen direkt unterhalb von .PT nur für Unternehmen, öffentliche / private Ein- richtungen, eingetragene Unternehmer, Freiberufler und Markeninhaber zugänglich.

Die neuen .PT Registrierungsrichtlinien treten am 1. März 2012 mit einer 60-tägigen Sunrise-Phase in Kraft. Diese Sunrise-Phase ist die letzte Gelegenheit für die oben genannten, aktuell registrierungsberechtigten Personen und Organisationen sich ihren Namen / ihre Marke als .PT Webadresse zu sichern, bevor die Registrierung von .PT Domains für die breite Öffentlich-
keit möglich wird.

Während der Sunrise-Periode werden weitere Rechte anerkannt. Diese können in Portugal oder im Ausland registriert sein. Die Registry wird alle voll eingetragenen Rechte akzeptieren; Anträge auf die Eintragung von Rechten werden nicht akzeptiert. FCCN wird, soweit erforderlich, einen Nachweis verlan-
gen; dieser muss innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zur Verfügung gestellt werden.

Akzeptiert werden nun auch folgende Nachweise von Einzelpersonen:
- Einzelunternehmen
- Marke (gemischt oder verbal)
- Name des Betriebes (gemischt oder verbal)
- Logo
- Künstlerischer Name
- Professioneller Name
etc.

Akzeptiert werden nun auch folgende Nachweise von kollektiven Einheiten:
- Marke (gemischt, verbal - Recht muss nicht auf Portugal ausgedehnt sein)
- Name des Betriebes (gemischt oder verbal)
- Logo
- Künstlerischer Name
- Publikationsname (Zeitungen, Zeitschriften)
etc.

Weitere Infos zu den Berechtigungen in der Sunrise finden Sie hier:
https://www.dns.pt/en/periodo-de-sunrise

Im Falle einer Streitigkeit über einen Sunrise-Domainnamen, stimmen der Registrant und die .PT Registry zu, sich an eine unabhängige, institutionalisierte Schiedsgerichtsbarkeit zu wenden (ARBITRARE). Das Schlichtungsverfahren besteht aus einem außergerichtlichen Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten.

Ab dem 1. Mai 2012 gilt die Liberalisierung von .PT Domains in vollem Umfang.


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